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   LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2013 - L 24 KA 98/10   

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https://dejure.org/2013,13743
LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2013 - L 24 KA 98/10 (https://dejure.org/2013,13743)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31.01.2013 - L 24 KA 98/10 (https://dejure.org/2013,13743)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - L 24 KA 98/10 (https://dejure.org/2013,13743)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 3/10 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Betreiben einer Zweigpraxis durch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2013 - L 24 KA 98/10
    Bei der Prüfung beider kumulativer Voraussetzungen steht den Zulassungsgremien ein Beurteilungsspielraum zu, so dass die Entscheidung insoweit nur einer beschränkten gerichtlichen Nachprüfung unterliegen (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 3/10 R -, für Nr. 1 und Urteil vom selben Tag - B 6 KA 7/10 R -, für Nr. 2).

    Im Falle eines Beurteilungsspielraums sind die Gerichte nicht berechtigt, ihre Entscheidungen an die Stelle der angefochtenen Entscheidung der zuständigen Verwaltungsträger zu setzen (vgl. hierzu insgesamt Urteil des BSG vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 3/10 R -, RdNr. 22 bei Juris).

    Eine Verbesserung der Versorgung an dem weiteren Ort kommt nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 42/08 R - und Urteile vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 49/09 R -, - B 6 KA 3/10 R - und - B 6 KA 7/10 R -) in drei Fällen in Betracht:.

    Da der Bereich der Versorgungsverbesserung nicht an strikte Bedarfsplangesichtspunkte gebunden ist, kommt es insoweit nicht auf den rechnerisch ermittelten Versorgungsgrad, sondern auf das Bestehen einer tatsächlichen Unterversorgung an (vgl. Urteil des BSG vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 3/10 R -).

    Inwieweit der Fall einer qualitativen Ausweitung des vertragsärztlichen Angebots tatsächlich zu einer Versorgungsverbesserung führt, hängt im Einzelfall auch von der Frage ab, ob die Anwesenheitszeiten am Ort der Zweigpraxis eine kontinuierliche Versorgung zulassen, soweit das ärztliche Fachgebiet des Vertragsarztes eine solche erfordert (vgl. Urteil des BSG vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 3/10 R -).

    Auch die Dauer der Öffnung der Zweigpraxis hat das BSG als ein Element im Rahmen der Ausübung der Beurteilung angesehen und die Bewertung gerade als in Abhängigkeit von der Versorgungslage stehend angesehen (Urteil vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 3/10 R -, RdNr. 28, 29 bei Juris).

  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R

    Vertragsarzt - keine Anfechtungsbefugnis gegen Zweigpraxisgenehmigung für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2013 - L 24 KA 98/10
    Im Wesentlichen hat sie sich auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 42/08 R - Bezug genommen.

    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht auf bedarfsplanerische Gesichtspunkte abzustellen, sondern allein auf die tatsächliche Versorgung an dem weiteren Ort im Sinne des § 24 Abs. 3 Ärzte-ZV (Urteil des BSG vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 42/08 R -, RdNr. 52 bei Juris).

    Eine Verbesserung der Versorgung an dem weiteren Ort kommt nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 42/08 R - und Urteile vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 49/09 R -, - B 6 KA 3/10 R - und - B 6 KA 7/10 R -) in drei Fällen in Betracht:.

    Im Fall einer bestehenden Unterversorgung am weiteren Ort liegt offenkundig und nach allen vertretenen Auffassungen eine Verbesserung durch die Eröffnung einer Zweigpraxis vor (vgl. BSG, Urteil des BSG vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 42/08 R -, RdNr. 47 bei Juris mit Nachweisen aus dem Schrifttum).

    Als weiterer Fall kommt unter bestimmten Umständen die Verbesserung der quantitativen vertragsärztlichen Versorgung der Versicherten an dem weiteren Ort in Betracht (Urteil des BSG vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 42/08 R -, a. a. O., RdNr. 51 bei Juris).

    Ebenso wurde dies erwogen, wenn der hinzutretende Arzt eine besondere Untersuchungs- oder Behandlungsmethode anbietet, die etwa besonders schonend ist oder bessere Diagnose Ergebnisse liefert (Urteil des BSG vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 42/08 R -, RdNr. 52 bei Juris).

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 7/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ablehnung der Genehmigung einer Zweigpraxis -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2013 - L 24 KA 98/10
    Bei der Prüfung beider kumulativer Voraussetzungen steht den Zulassungsgremien ein Beurteilungsspielraum zu, so dass die Entscheidung insoweit nur einer beschränkten gerichtlichen Nachprüfung unterliegen (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 3/10 R -, für Nr. 1 und Urteil vom selben Tag - B 6 KA 7/10 R -, für Nr. 2).

    Eine Verbesserung der Versorgung an dem weiteren Ort kommt nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 42/08 R - und Urteile vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 49/09 R -, - B 6 KA 3/10 R - und - B 6 KA 7/10 R -) in drei Fällen in Betracht:.

  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 22/09 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Sonderbedarfszulassung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2013 - L 24 KA 98/10
    Das BSG hat die Annahme eines Beurteilungsspielraums für die Zulassungsgremien auch mit der Einordnung dieser als sektorspezifische, gruppenplural gebildete Gremien begründet (Urteil des BSG vom 23. Juni 2010 - B 6 KA 22/09 R -, RdNr. 18 bei Juris).
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2013 - L 24 KA 98/10
    Die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Anforderungen an die Annahme eines gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraums der Verwaltung (insbesondere Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - ) gibt keinen Anlass zu einer anderen Bewertung.
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 P 3/08 R

    Der Schiedsspruch einer Schiedsperson zur Vergütung von Leistungen der häuslichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2013 - L 24 KA 98/10
    Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung ist dabei maßgeblich die in der Begründung des angefochtenen Beschlusses wiedergegebene Abwägungsentscheidung (vgl. zur Bedeutung der Begründung bei Bestehen eines Beurteilungsspielraums Urteil des BSG vom 17. Dezember 2009 - B 3 P 3/08 R -, RdNr. 69 bei Juris).
  • BSG, 20.12.1995 - 6 RKa 55/94

    Genehmigung für die Führung einer Zweigpraxis, Beurteilungsspielraum der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2013 - L 24 KA 98/10
    Die Anordnung einer Entscheidung des Zulassungsausschusses durch den Gesetzgeber in Ansehung der bereits bestehenden Rechtsprechung zum Bestehen eines Beurteilungsspielraums (bereits zur Zweigpraxis Urteil des BSG vom 20. Dezember 1995 - 6 RKa 55/94 - ) ohne anderweitige Regelung spricht für die Annahme eines Beurteilungsspielraums.
  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R

    Vertrags (zahn) ärztliche Versorgung - Genehmigung einer Zweigpraxis -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2013 - L 24 KA 98/10
    Eine Verbesserung der Versorgung an dem weiteren Ort kommt nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 42/08 R - und Urteile vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 49/09 R -, - B 6 KA 3/10 R - und - B 6 KA 7/10 R -) in drei Fällen in Betracht:.
  • BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 37/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Streit über Zweigpraxisermächtigung - notwendige

    Der "weitere Ort" kann räumlich nicht mit dem in § 24 Abs. 1 Ärzte-ZV erwähnten "Ort der Niederlassung als Arzt" bzw "Vertragsarztsitz" gleichgesetzt werden (aA LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 31.1.2013 - L 24 KA 98/10 - Juris RdNr 35) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2017 - L 24 KA 26/16

    Vertragsärztliche Versorgung - hausärztlicher Internist - Antrag auf Genehmigung

    Ihre Entscheidungen unterliegen deswegen nur beschränkt einer gerichtlichen Nachprüfung (vgl. BSG vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 3/10 R; Urteil des Senats v. 31. Januar 2013 - L 24 KA 98/10).

    Die von dem Gesetzgeber vorgenommene Zuweisung einer von der Kassenärztlichen Vereinigung zu treffenden Entscheidung an den Zulassungs- bzw. Berufungsausschuss ist angesichts der bereits bestehenden und bekannten Rechtsprechung über das Bestehen eines Beurteilungsspielraums des Zulassungsausschusses (vgl. Urteil des BSG vom 20. Dezember 1995 - 6 RKa 55/94) ein Beleg dafür, dass der Gesetzgeber in diesen Fragen an einem gerichtsfreien Beurteilungsspielraum festhalten wollte (Urt. des Senats v. 31. Januar 2013 - L 24 KA 98/10).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2013 - L 24 KA 63/12

    Zweigstellengenehmigung - Bedarfsplanung - Versorgungsverbesserung

    Dabei hat der Senat § 24 Ärzte-ZV in der Fassung ab dem 1. Januar 2012 anzuwenden (so bereits Urt. v. 31. Januar 2013 -L 24 KA 98/10).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2013 - L 24 KA 62/13
    Es ist jedoch nicht ersichtlich, dass die getroffene ablehnende Entscheidung in jedem Falle auch unter Beachtung des dem Antragsgegner zukommenden Beurteilungsspielraum (vgl. hierzu umfassend Urteil des Senats vom 31. Januar 2013 -L 24 KA 98/10- unter Bezugnahme auf Bundessozialgerichts (BSG), Urteil vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 3/10 R -, für Nr. 1) rechtswidrig ist, das heißt unter Verletzung des § 24 Abs. 3 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV; in der ab 1. Januar 2012 geltenden Fassung vom 22. Dezember 2011) erfolgt ist.
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